Rettet das Strandbad
 
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Briefe und Dokumente

 

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Gisela Korn-Pernikas
Fischerstr. 54
68199 Mannheim

Verteiler:
Blocher - Blocher Partner
GBG Mannheim
Fa. Kindermann
Stadt Mannheim, Fachbereich Sport und Freizeit
Initiative SOS Strandbad-Mannheim

Betr. Neues Strandbadgebäude

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Eröffnung des neuen Strandbadgebäudes möchte ich mich als langjährige regelmäßige Besucherin dieser wunderbaren Stelle in Mannheim mit einer Einschätzung melden. Wie schon jetzt, kurz nach der Eröffnung der Gaststätte zu erkennen ist, strömen Menschen sofort in großer Zahl mit viel Erwartung dorthin. Es war richtig und höchste Zeit dort wieder ein attraktives Angebot zu installieren, die die einmalige Natur mit einbezieht. Prima dass die Mittel dafür bereitgestellt wurden.

Das Gebäude ist schön geworden, der Spielplatz für die Kinder und anderes mehr. Jedoch sehe ich Kritikpunkte auf die ich näher eingehen möchte und vielleicht gibt es ja Verbesserungsmöglichkeiten.

  • Ganz schrecklich furchtbar finde ich die Rampe vor dem Gebäude. Das ist ein Monstrum, das auf den vorher gezeigten Bilden des Gebäudeentwurfes nicht als solches zu erkennen war. Da hat der Architekt kein sehendes Auge gehabt (wird von den meisten mir bekannten Besuchern dort auch so gesehen). Es nimmt den meisten Gästen auf der Terrasse den freien Blick auf Strand und Wasser. Für die Kinder der Besucher ist es ein beliebter Spielplatz rauf und runter was für die Besucher störend ist. Durch die Rampe wird die Promenade vor dem Haus schmal, nimmt einiges an Platz von der Promenade. Warum wurde die Rampe nicht von hinten oder der Seite an das Gebäude herangeführt; dies hätte m.E. in jeder Hinsicht mehr hergemacht.
  • Störend und nicht dem Gesamtkonzept entsprechend ist der Standort des Kiosks. War nicht die Planung dies unter die Stelzen des Gebäudes zu machen und die Stühle dann auf die Promenade zu stellen (wie es früher war). Den Kiosk und Tische steht nun bei der Wiese des Ruhebereiches (Eichbaum plante da den Biergarten, der glücklicherweise verhindert werden konnte) und nimmt dort die Ruhe. In dem Zusammenhang ist natürlich die Rampe nun ein Problem, weil wenig Platz vor dem Haus. Dieses Kiosk ist im Übrigen ein sehr hässliches Teil.
  • Als „Alte Strandbaderin” noch ein Hinweis: Die Sonnenuntergänge an dem Ort sind super. Sitzt man auf der Terrasse des Gebäudes zum Sonnenuntergang schaut man gen Westen nun auf den Kiosk, nicht gelungen!
  • Kritisieren möchte ich die vielen Parkplätze hinter dem Gebäude, die auch von allen Seiten einsehbar sind. Begib dich an den Standort in der Natur und schau auf viele Autos! Da ist viel Platz der Natur verschwendet worden, die Angestellten hätten die 50 m vom öffentlichen Parkplatz sicher auch zu Fuß geschafft. Überhaupt ist viel zugepflastert worden um das Gebäudegelände. Zumindest sollte dieser Parkplatz mit immergrünen Büschen „unsichtbarer” gemacht werden.
  • Seit Eröffnung kann das Gebäude nur durch die Rampe betreten werden. Die kurzen Wege über die seitlichen Treppen sind immer abgesperrt. Warum ist der Zugang von dort nicht möglich? Soll dies so bleiben?
  • Die Beleuchtung im Innenraum des Gebäudes ist für meinen Geschmack zur kühl und grell. Es gibt doch auch Sparlampen die warmes Licht geben.
  • Der Maschendrahtzaun am Außengeländer ist nicht schön.
  • Die alten 2 x 8 Duschen wurden abgebaut und durch 3 neue Duschen ersetzt. Unverständlich. An heißen Tagen (es darf ja nicht gebadet werden) stehen die Leute dann zur Abkühlung Schlage?

Ich wünsche trotz aller Kritik, dass es gelingt das Strandbad zu etablieren. Freuen würde ich mich über Rückmeldungen zu meinen Veränderungsanregungen.

Mit freundlichen Grüßen
 

 
01. 08. 2010  
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SPD-Fraktion

„Endlich eine Zukunft für unsere Perle Strandbad”
17. September 2009 um 18.00 Uhr am Strandbad

Sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner Sitzung am 28. 7. 2009 hat der Gemeinderat über die Zukunft des Strandbades entschieden. Das jahrelange Tauziehen um Strandbadgastronomie hat damit ein Ende und der Gemeinderat hat den Startschuss zu umfangreichen Umbaumaßnahmen gegeben. Damit rückt gleichzeitig die Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes am Rhein und der Reißinsel in den Fokus der Planung.

Um den weiteren Entwicklungsprozess durch eine Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerschaft, Anwohner und Gäste des Strandbads zu gestalten, laden die SPD-Gemeinderatsfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse am 17. September 2009 um 18.00 Uhr am Strandbad zu einer Diskussion zum Thema „Endlich eine Zukunft für unsere Perle Strandbad” ein. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Dr. Stefan Fulst-Blei
Vorsitzender
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wolfgang Raufelder
Vorsitzender

  Plakat

 


Anm. d. Red.: Unsere Bürgerinitiative «Freunde des Strandbads» wird die Gesprächsleitung übernehmen


 
01. 09. 2009  
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  Planungswettbewerb Gastronomiegebäude
  Strandbad in Mannheim-Neckarau
Logo MWS

Pressemitteilung

Die Stadt Mannheim beabsichtigt das bereits Anfang des 20. Jahrhunderts gebaute und inzwischen marode Gebäude am Rhein „Strandbad Neckarau” durch ein neues Gaststättengebäude zu ersetzen.

Diese Strandbadgaststätte soll im Ganzjahresbetrieb Besucher und Besucherinnen aus Mannheim und der näheren Umgebung zur Verfügung stehen.

Nachdem die Stadt Mannheim/FB Sport und Freizeit die Entscheidung zur Durchführung eines Planungswettbewerbes im Rahmen eines Einladungswettbewerbs getroffen hatte, wurde die Wettbewerbsvorbereitung, Durchführung und Koordination sowie die Vorprüfung der MWS Bauconsult GmbH, Mannheim, übertragen.

Im Mai 2008 wurde der von der MWS Bauconsult erstellte Auslobungstext an fünf ausgewählte Architekturbüros versandt.

Die fünf Arbeiten gingen termingerecht bei der MWS Bauconsult ein.

Die Vorprüfung erfolgte durch die MWS Bauconsult. Das Ergebnis wurde der Jury, am Montag, 30.06.2008, unter der Leitung des Architekten Herr Professor Eisele vorgelegt und erläutert.

Die Arbeit des Architekturbüros Blocher, Blocher & Partner wurde von der Jury einstimmig zur Ausführung empfohlen.

Zur Entscheidungsfindung hatten insbesondere folgende Gründe geführt:

  • Die Einfachheit in der Gebäudestruktur und die architektonische Erscheinungsform überzeugt uneingeschränkt.
  • Das Wesen des Ortes reflektierend, ein lineares der Uferpromenade folgendes Gebäude.
  • Die Pergolakonstruktion aus Holz verleiht der Gesamtanlage eine filigrane Erscheinungsform.
  • Die sichtbare Offenheit für Besucher und Promenierende.
  • Die sinnvoll angeordneten, großzügigen Nutzungsbereiche mit Rheinblick für die Gäste.
  • Nachvollziehbare Darlegung der Herstellungskosten mit der Anordnung von nur wenigen Gebäudeteile im Hochwasser bedrohten Bereich.

Herr Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz kommentiert die Entscheidung der Jury:
„Das Strandbad ist ein ganz wichtiger identitätsstiftender Teil Mannheims. Ich begrüße es daher sehr, dass die vom Preisgericht einstimmig empfohlene Arbeit die klassische Gestaltung des Strandbades aufnimmt”.

Die öffentliche Ausstellung der eingereichten Arbeiten der fünf Architekturbüros

  • ARGE motorplan/motorlab
  • Blocher, Blocher + Partner
  • Fischer Architekten
  • Naumer Architekten
  • Schmucker + Partner

findet im Bürgerdienst Neckarau, Rheingoldstr. 14, 68199 Mannheim am Montag, 07. 07. 2008 von 08.00 - 16.00 Uhr und Dienstag, 08.07.2008 von 15.00 - 18.00 Uhr statt.

02. Juli 2008

Bilder von der Ausstellung
 

 
02. 07. 2008  
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NEWSLETTER der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13. Dezember 2007

CDU blockiert Fortschritt am Strandbad

In der Sitzung des Hauptausschusses am 11. Dezember stoppte die CDU die neue Nutzungskonzeption für das Strandbad. „Mit fadenscheinigen Begründungen”, so SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Stefan Fulst-Blei. CDU-Fraktionschef Südmersen kritisierte das Zustandekommen des Konzepts, das ohne Beteiligung des Gemeinderats erstellt worden sei. An der Planung waren unter Federführung des Instituts für kooperative Planung und Sportentwicklung Vertreter der Fachbereiche Sport und Freizeit, Städte- und Verkehrswegebau, Baurecht und Umweltschutz, Straßenbetrieb und Grünflächen, Liegenschaften und Sicherheit und Ordnung beteiligt. Auf Nutzerseite engagierten sich Neckarauer Bezirksbeiräte aller Parteien, Vertreter der Lokalen Agenda 21 Neckarau, der Bürgerinitiative „Freunde des Strandbads”, des Fördervereins „Mannheimer Strandbad (MASTRA) e.V.”, der DLRG, des Migrationsbeirats, des Seniorenbeirats und der Jugendförderung.

Die SPD sieht dieses kooperative Verfahren, d.h. die Beteiligung lokaler Expertinnen und Experten und späterer Nutzerinnen und Nutzer, gerade als vorteilhaft und als gelungene Form der Bürgerbeteiligung an und versteht das Verhalten der CDU hier überhaupt nicht. Dr. Fulst-Blei: „Wir sollten endlich in die Gänge kommen und uns nicht an formalen Verfahrensfragen festbeißen. Es ist ja nicht so, dass der Gemeinderat an der Diskussion an den noch zu treffenden Entscheidungen über das Nutzungskonzept ausgeschlossen wird. Im Gegenteil: Wir haben noch wichtige Entscheidungen über die Umsetzung der einzelnen Bausteine zu treffen z.B. Verkehrsfragen, Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung für den Betrieb und die Unterhaltung und nicht zuletzt die Frage 'Wo und wie darf gegrillt werden?' ”

In jeden Fall begrüßt die SPD-Gemeinderatsfraktion die Entscheidung von Oberbürgermeister Dr. Kurz, sich als Stadt an der Investition bei einem Neubau in großem Maße zu beteiligen und somit weiterhin Eigentümerin der Gaststätte zu sein.

Nach Meinung der Neckarauer Stadträtin Karin Steffan und des Ortsvereinsvorsitzenden Mathias Kohler muss so schnell wie möglich am Strandbad losgelegt werden. Den Strandbadnutzern aus nah und fern ist nicht mehr zu vermitteln, warum noch nicht mit Investitionen für die Strandbadgaststätte begonnen werden soll, wenn sich alle einig sind, dass das Nutzungskonzept in Ordnung ist. „Die Ausschreibung, mit dem Ziel, geeignete Interessenten zu finden, die dann als Pächter die Gaststätte betreiben sollen und der angedachte Architektenwettbewerb für ein ähnliches Gebäude müssen unverzüglich in die Wege geleitet werden”, so Karin Steffan.

„Es ist wichtig, im Jahre 2008 mit sichtbaren Maßnahmen zu beginnen”, meint auch der Sprecher der Neckarauer SPD-Bezirksbeiräte Hans-Joachim Fenzke. Sollte dies nicht gelingen, hat die CDU-Gemeinderatsfraktion die Verzögerung zu verantworten. „Die Menschen haben zu lange auf positive Entwicklungen am Strandbad gewartet. Die Blockadehaltung der CDU wird nur Verärgerungen und Enttäuschungen auslösen”, so Fenzke.
 

 
13. 12. 2007 

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Ausschreibung Strandbad-Gastronomie

Synopse* der drei Anbieterkonzepte

Zusammenfassung der Präsentationen am 11. Juni 2007 in der nichtöffentlichen Bezirksbeiratssitzung.

 

Ralf Fischer

Fody’s

Sunrise Riwwerside GmbH
Thomas Esser

Nutzung Erdgeschoss

Gastronomische Bewirtung im Level der Erlebnisgastronomie

Kiosk- und Freizeitangebote

Mobiler Nahversorgungsbereich (Kiosk, Liegestuhlverleih, Depots für Kajaks usw.)

Nutzung Obergeschoss

Bistro mit Glaspavillion
und Büroeinheit

Mischung Familiengastronomie und Freiluftgastronomie
(Durchführung von Empfängen)

Gesamt-Gastronomie

Ehemaliger Minigolfplatz

Palmenpark,
Hüpfburg,
Kindertrampolin
Beach-Volley-Ball Feld mit Sand

Freizeitparadies

Familienfläche: tagsüber für Mütter mit Kindern, abends „Chill-Out-Zone”.

Nutzung der Freifläche (Wiesen)

 

 

Will auf „Deutschlands größtem Grillplatz” das Grillen untersagen.
Schaffung von Picknickflächen

Bauliche Maßnahmen

Abriss Obergeschoss
Entfernung Zwischenwände im EG
Außenfassade in Anlehnung alter Baupläne

Fast vollständige Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz
Umbau Obergeschoss

 

Gastronomisches Konzept

Im Erdgeschoss:
Badenser Biergarten
Mexikanische Spezialitäten
Italienische Eisdiele
Eventuell Bestuhlung im Promenadenbereich
Obergeschoss:
Star Fish & Coffee (franz. Bistro)
Sonderveranstaltung für maximal 100 Personen (bis 22 / 23 Uhr nur im Winter)

Im Erdgeschoss:
Kiosk und Freizeitangebote: Getränke, Snacks, Eis, Zeitschriften, Pflegemittel,


Obergeschoss:
Reichhaltiges Frühstücksangebot
Fody’s Mittagsbuffet („all you can eat” für 5,95 €)
durchgehend warme Küche
Nichtraucher-Restaurant

Kleine Snacks und Strandverpflegung
(„Deutsche Tapas”)
Mittagstischangebot
Individuelle Angebote für Gesellschaften

Partner

Eichbaum-Brauerei

 

 

Kosten des Investors

300.000 bis 400.000 €

680.000 €
Davon Baukosten 400.000 €
Sanierung Stützsäulen
Neugestaltung und Optimierung Restaurant
Einrichtung Restaurant, Freiluftgastronomie und Kiosk

 

Kosten für die Stadt Mannheim

 

Stadt verpachtet eine schlüsselfertige und konsessionsfähige Gastronomie incl. Freiluftgastronomie
Exklusivrechte für Gastronomie
Sämtliche Belieferungsrechte auf Strandbadareal
Lieferantenfreies Objekt
Bewirtungsrecht auch während Sanierung

1.314.00 € Wiederherstellung des Gebäudes (ohne Ausstattung für die Gastronomie)

Leistungen der Stadt Mannheim

 

Infrastruktur (Wasser, Strom)
Unterhaltung aller Außenanlagen
ausreichende und beleuchtete Besucherparkplätze
ausreichende öffentliche Verkehrsmittel

 

Öffnungstage

121

ganzjährig

ganzjährig

Öffnungszeiten

1. März bis 31. Oktober
12 bis 21 Uhr im März, April, Oktober
9 bis 22 Uhr Mai bis September

10 bis 24 Uhr montags bis freitags
8 bis 24 Uhr am Wochenende und Feiertagen

Zwischen 8 und 12 Stunden/Tag je nach Saison

Sitzplätze

153 im Obergeschoss
200 bis 250 Außenbestuhlung EG / Promenade

 80 Restaurant
180 Terrasse

290 Gastraum und Terrasse
130 Promenade

Vertrag / Laufzeit

Mindestens 10 Jahre Pacht mit Option für weitere 10 Jahre

Pachtdauer 10 Jahre
Mietdauer 30 Jahre

 

Pacht / Miete

2.400  € die ersten 5 Jahre
8.400 € nach dem 5. Jahr zzgl. 1 % Reinumsatz

Pacht:
10 % Nettoumsatz Restaurant und Terrasse
5 % Nettoumsatz Kiosk, Catering
oder 7 % von allen Bereichen
Miete:
1.200 € ab dem 1. Jahr
1.888 € ab dem 5. Jahr
2.400 € ab dem 9. Jahr
3.000 € ab dem 13. Jahr

keine Pacht

oder Erbpacht auf mindestens 10 Jahren mit Verlängerungsoptionen

Avisierter Jahresumsatz

Ca. 286.000 €

 

Angesichts des Investitionsvolumens ist die Rendite nicht ausreichend.

Sonstiges

 

Fahrradverleih
Umweltunterricht und Umweltexkursionen
Kinderparadies mit Unterhaltungsprogramm
Leihinventar: Tische, Stühle, Geschirr, Grillzubehör, Sonnenschirme, Liegestühle etc.

Gastronomisches Nutzungskonzept mit den Interessenslagen der Natur versöhnen.
Bezieht sich auf Lohrberg-Studie („Die Menschen zieht es weiterhin an den Fluss”)
Schiffsbeobachtungsstation
Verstärke Sportangebote (in Kooperation mit Sportstudio)

Behinderte

 

Fahrstuhl für Behinderte

 

Für die Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden!

*Synopse: Eine Gegenüberstellung oder vergleichende Zusammenfassung gleichartiger Daten und Texte aus zwei oder mehr Dokumenten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Synopse
 

 
11. 06. 2007 
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„Ausschreibung” jetzt da!  

Stadt Mannheim Briefkopf Liegenschaftsamt

15.2.2007

Strandbadgaststätte
künftige gastronomische Versorgung der Besucher des Strandbades Mannheim-Neckarau

unser Zeichen: 23.22 / 12360

Sehr geehrter Herr Walzei,

in der Vergangenheit hatten wir mit Ihnen in obiger Angelegenheit Kontakt.

Wir möchten Sie daher darüber informieren, dass wir im Internet unter www.mannheim.de/bekanntmachungen
die Grundsätze der künftigen gastronomischen Versorgung der Besucher des Strandbades Mannheim-Neckarau veröffentlicht haben; die Unterlagen können dort kostenlos heruntergeladen werden. Interessenten haben Gelegenheit, sich für die gastronomische Versorgung zu bewerben.

Auf schriftliche Anforderung können wir Ihnen die Unterlagen auch in Papierform zur Verfügung stellen, wobei wir allerdings einen Kostenbeitrag von 20 € erheben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kögel
Ltd. Stadtrechtsdirektor

Stadt Mannheim Brieffooter Liegenschaftsamt

"Ausschreibung" und Gutachten zur Bausubstanz

Künftige gastronomische Versorgung der Besucher des Strandbades Mannheim-Neckarau
Die Stadt Mannheim ordnet die gastronomische Versorgung der Besucher des Strandbades Mannheim-Neckarau neu. Interessenten, die die gastronomische Versorgung übernehmen wollen, können der Stadt Mannheim entsprechende Vorschläge auf Grund der hierzu von der Stadt aufgestellten Grundsätze unterbreiten. Die Übertragung der gastronomischen Versorgung erfolgt im Rahmen eines Mietvertrages. Das Mietobjekt umfasst im Wesentlichen das (sanierungsbedürftige) Gaststättengebäude.

Die Grundsätze der künftigen gastronomischen Versorgung der Strandbadbesucher sind in der Internetversion enthalten oder können in Papierform bei der Stadt Mannheim, FB 23, Postfach 10 30 51, 68030 Mannheim, oder per Fax unter der Nr. 0621 / 293 6255 angefordert werden. Für die Übersendung der Unterlagen in Papierform wird ein Kostenbeitrag von 15 € erhoben.

Mannheim, 15.2.2007

Stadt Mannheim
Fachbereich Liegenschaften


Grundsätze der künftigen gastronomischen Versorgung der Besucher des Strandbades Mannheim-Neckarau

Das Strandbad Mannheim-Neckarau ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Mannheim und dient im Wesentlichen der Naherholung. Es verfügt über insges. ca. 26.000 m2 große Liegewiesenbereiche und, abhängig vom Wasserstand des Rheines, über eine ca. 20.000 m2 große, zum Sonnenbaden geeignete Kiesfläche. Die Ausdehnung des Strandbades entlang des Rheines beträgt rd. 1 km.

Die Stadt Mannheim ordnet die gastronomische Versorgung der Strandbadbesucher neu. Bewerber, die die gastronomische Versorgung übernehmen wollen, können der Stadt Mannheim entsprechende Vorschläge unter Beachtung der nachfolgend genannten Grundsätze unterbreiten. Die Übertragung der gastronomischen Versorgung erfolgt im Rahmen eines Mietvertrages. Das Mietobjekt umfasst im Wesentlichen das im südöstlichen Strandbadbereich gelegene Gaststättengebäude einschl. Außenanlagen sowie eine mögliche Außenbewirtschaftung.

Hinweis: Im nordwestlichen Bereich des Strandbades befindet sich ein Campingplatz, dem ebenfalls eine Gaststätte angegliedert ist. Dieser Bereich wird von der Neuordnung nicht erfasst.

1. Gaststättengebäude
Das für den Gastronomiebetrieb zur Verfügung stehende Gebäude ist erheblich sanierungsbedürftig. Der Sanierungsbedarf umfasst hauptsächlich folgende Bereiche:

a) Bausubstanz
b) Elektro-Installation
c) Sanitärbereich
d) Heizungsanlage (derzeit Ölheizung)

Der Bewerber bzw. Mieter hat die Sanierungsarbeiten auf eigenen Kosten zu übernehmen.

Verlangt wird insbesondere der Erhalt bzw. die Sanierung der Pfeiler- bzw. Stützkonstruktion im Erdgeschoss des Gebäudes. Die übrigen Gebäudeteile (auch im Obergeschoss) können abgebrochen bzw. ersetzt werden. Die derzeitige Grundfläche des Gebäudes soll beibehalten werden. Eine weitere Aufstockung über das 1. OG hinaus ist nicht zulässig.

Die Stadt Mannheim stellt ein Gutachten über die Standsicherheit der bestehenden Konstruktion zur Verfügung.

Die Abwasserentsorgung ist über eine neu hergestellte Abwasserleitung gewährleistet.

2. künftige Instandhaltung und Instandsetzung; Betriebs- und Nebenkosten

Der künftige Erhalt des Gebäudes in Dach und Fach (dies umfasst sämtliche Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten) sowie die Schönheitsreparaturen werden im Rahmen des abzuschließenden Mietvertrages dem Bewerber/Mieter übertragen; ebenso trägt der Bewerber/Mieter sämtliche Betriebs- bzw. Nebenkosten.

3. Besichtigung des Gaststättengebäudes

Nach telefonischer Terminvereinbarung kann das Gaststättengebäude besichtigt werden. Termine können unter der Tel.Nr. 0621 / 293 6232 mit Herrn Kraus oder unter der Tel.Nr. 0621/ 293 6229 mit Herrn Kesselring vereinbart werden.

4. Überschwemmungsgebiet

Das Gaststättengebäude liegt im Überschwemmungsgebiet. Insofern kann ein ungehinderter Betrieb nicht gewährleistet werden.

5. Naturschutz

Das Gaststättengebäude einschl. Außenanlage liegt im Landschaftsschutzgebiet „Waldpark“. Unmittelbar angrenzend an das Strandbad befinden sich das Naturschutzgebiet „Reißinsel“ (nördlich) und das Naturschutzgebiet „Bei der Silberpappel“ (östlich). Diese drei Gebiete sind nach der FFHRichtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) als Gebiete von besonderer Bedeutung in der Meldeliste an die Europäische Union enthalten und unterliegen somit einem besonderen Schutz.

Die Bestimmungen der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Waldpark“ sind einzuhalten.

Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet sind nur in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde zulässig. Darunter fallen u.a. Baumaßnahmen, Veranstaltungen, Veränderung der Bodengestalt, Beschallung und Beleuchtung.

Baumfällungen und Rodungen bedürfen einer Erlaubnis der Naturschutzbehörden.

Ebenfalls bedarf die Neugestaltung der früheren Minigolfanlage einer Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde. Weiteres siehe auch unter Nr. 7 der Grundsätze.

6. Außenbewirtschaftung

Eine Außenbewirtschaftung ist nur auf dem Dach des Gaststättengebäudes sowie auf der Promenade vor dem Gaststättengebäude (Frontlänge) erlaubt, wobei auf der Promenade eine Durchfahrt von ca. 3,5 m für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss; somit verbleibt für die Außenbewirtschaftung auf der Promenade eine Breite von ca. 6,5 m ab Gebäudekante.

Die Außenbewirtschaftung bzw. das Aufstellen von Tischen und Bänken auf der Promenade bedarf zusätzlich auch der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.

7. ehemalige Minigolffläche

Für die Fläche der ehemaligen Minigolfanlage unterbreitet der Bewerber Nutzungsvorschläge; die Fläche kann dem Bewerber / Mieter zur adäquaten Verwendung überlassen werden. Eine Außenbewirtschaftung auf dieser Fläche sowie die Errichtung von Gebäuden ist nicht möglich. Die Realisierung der vorgeschlagenen Nutzung ist zu gegebener Zeit mit der Naturschutzbehörde abzustimmen (siehe auch Nr. 5).

8. weiteres Warensortiment

Neben der gastronomischen Versorgung der Strandbadbesucher kann der Bewerber/ Mieter im Gaststättengebäude auch für den Freizeit- bzw. Kioskbetrieb übliche Waren anbieten (z.B. kosmetische Pflegemittel, Zeitschriften, Sonnenschirme, Liegestühle u.ä.)

9. Betriebspflicht

Die Gaststätte ist vom 1. 4 bis 30.10 mindestens wie folgt täglich zu öffnen montags bis freitags von 10 Uhr bis 22 Uhr samstags, sonntags und feiertags von 9 Uhr bis 22 Uhr.

Es ist dem Bewerber / Mieter darüber hinaus freigestellt, die Gaststätte im Rahmen der von ihm einzuholenden Konzession auch zu anderen Tageszeiten und in der übrigen Jahreszeit zu betreiben.

10. Betreuung der städtischen Toilettenanlage und der Grillstation

In den Zeiten der Betriebspflicht des Gaststättenbetriebes (siehe Nr. 9, erster Absatz) übernimmt der Bewerber / Mieter auch die Öffnung, Betreuung und Unterhaltung der benachbarten städtischen Toilettenanlage sowie der benachbarten Grillstation. Die Betreuung und Unterhaltung der Toilettenanlage umfassen die Sauberhaltung, die Versorgung mit Verbrauchsmaterial sowie die Übernahme von Kleinreparaturen (bis 50 € Materialkosten im Einzelfall)

11. Zufahrt; Kfz-Stellplätze

Die interne Betriebszufahrt zum Gaststätten- bzw. Wirtschaftsbereich erfolgt über einen unbefestigten Schotterweg. Dieser ist vom Bewerber / Mieter auf eigene Kosten unter Beachtung der Nr. 5 dieser Grundsätze zu unterhalten.

Der Gaststätte sind direkt keine Kfz-Stellplätze für Gäste zugeordnet; es stehen hierfür nur die allgemeinen Besucherparkplätze des Strandbades zur Verfügung.

Sofern der Bewerber / Mieter beabsichtigt, den durch das Drehkreuz führenden Fußweg zwischen dem Besucherparkplatz und der Gaststätte zu beleuchten, ist die Nr. 5 dieser Grundsätze zu beachten.

12. Konkurrenzschutz

Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

13. öffentliche Vorstellung des Konzepts

Vom Bewerber wird die Bereitschaft erwartet, sein Konzept ggf. einem gemeinderätlichen Gremium oder anlässlich einer Bürgerversammlung vorzustellen und zu erläutern.
14. Bewerbung
Die Bewerbung zur gastronomischen Versorgung der Strandbadbesucher ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gastronomie Strandbad“ bis 31.3.2007 an die Stadt Mannheim, Fachbereich 23, Postfach 10 30 51, 68030 Mannheim zur richten. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten

a) Darstellung des Nutzungskonzeptes einschl. Wirtschaftlichkeitsberechnung
b) Darstellung der Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen mit Kostenschätzung
c) Angabe über die Dauer der Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten
d) Vorschlag über die künftige Verwendung der früheren Minigolffläche
e) Angabe der geplanten Betriebszeiten
f) Gewünschte Laufzeit des Mietvertrages
g) Höhe der an die Stadt zu entrichtenden Miete in (€/Jahr)
h) Ggf. Benennung von Referenzobjekten

15. Auswahl

Für die weiteren Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrages behält sich die Stadt Mannheim die freie Auswahl unter den eingehenden Bewerbungen vor.

Anlagen

a) Umgebungsplan Strandbad / Waldpark
b) Übersichtsplan Strandbadgaststätte
c) Detailplan Strandbadgaststätte
d) Grundriss des Gaststättengebäudes
e) Gutachten zur Standsicherheit der bestehenden Konstruktion
Mannheim, 15.2.2007
Stadt Mannheim
Fachbereich Liegenschaften

(Anm. d. Red.: Anlage a bis d siehe PDF - 5,9 MB)



Briefkopf markwig 


SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN AUFTRAG-NR. 06/2635
DATUM: 14.12.2006

GUTACHTEN
IN SACHEN: Strandbadgaststätte
Standsicherheit der bestehenden Konstruktion

1. AUFTRAG UND ZWECK DES GUTACHTENS
Die bestehende Konstruktion der Strandbadgaststätte mit aufgeständerter Terrasse soll in statischer Hinsicht überprüft und in Bezug auf eine eventuelle Instandsetzung beurteilt werden.

2. GRUNDLAGEN DER BEGUTACHTUNG
Die Terrassenkonstruktion stammt ursprünglich aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In den Jahren 1951 und 1953 wurden Umbauten durchgeführt. Hierzu liegen statische Unterlagen vor. Die ursprünglichen Planungsunterlagen sind jedoch nicht vorhanden. Der derzeitige Zustand der Konstruktion wurde zunächst in Augenschein genommen, (siehe Fotodokumentation in der Anlage 1). Bauteiluntersuchungen wurden bisher noch nicht vorgenommen.

3. FESTGESTELLTE SACHVERHALTE UND DEREN BEURTEILUNG
Im Zuge der Umbaumaßnahmen des Jahres 1953 wurde die Unterkonstruktion für die neu vorgesehenen Belastungen nachgerechnet. Dabei hatte sich örtlich Überschreitungen der zulässigen Stahlspannungen von bis zu 45% ergeben. Im Prüfbericht Nr.1212 des Prüfingenieurs Dr.-Ing. Theodor Busch heißt es hierzu:

„Es ergibt sich dabei, dass die Biegezugspannungen der Stahleinlagen an verschiedenen Stellen das zulässige Maß überschreiten, bis zum Höchstwert von 2030kg/cm2 (anstelle 1400kg/cm2). Hierbei ist jedoch, wie üblich, auf eine Mitwirkung der Betonzugzone rechnerisch verzichtet worden. Die Stahlspannungen werden also in Wirklichkeit geringer sein, da eine Mitwirkung der Betonzugzone auf jeden Fall bei nicht gerissenen Querschnitten vorhanden ist.“ Dem kann hier nicht gefolgt werden. Schon den Erfindern des Stahlbetons war bewusst, dass die Zugfestigkeit des Betons eine sehr unzuverlässige Größe ist, die außerdem durch allfällige Zwangsbeanspruchungen, die rechnerisch kaum berücksichtigt werden können, gegebenenfalls sehr rasch aufgezehrt wird. Die Folgen einer Betrachtungsweise, wie sie im zitierten Prüfbericht zum Ausdruck kommt, können z.B. an dem spektakulären Balkonabsturz im Jahr 2005 in Brühl mit schweren Personenschäden nachgezeichnet werden. Die betreffende Stahlbetonplatte hatte mehr als 30 Jahre lang mehr oder weniger im „Zustand I“, d.h. unter Mithilfe der Zugspannungen in der Betonzugzone getragen, bis sie schließlich ohne Vorankündigung sozusagen spontan abgebrochen und herabgestürzt ist.

Die einschlägigen Vorschriften erlaubten deshalb bereits im Jahr 1953 aus guten Gründen keinesfalls eine Berücksichtigung der Betonzugspannungen für den Nachweis der Standsicherheit. Ohne eine Verstärkung der bestehenden Konstruktion hätte also eine Genehmigung der geplanten Umbaumaßnahmen seinerzeit nicht erfolgen dürfen. Der Betrieb der baulichen Anlage war insofern seitdem baurechtswidrig.

Erschwerend kommt hinzu, dass damals die Seitenstabilität der Terrassenkonstruktion für die erhöhten horizontalen Windlasten aus den neuen Aufbauten nicht nachgewiesen worden ist, und demgemäß auch keine Nachweise nach Theorie II. Ordnung („knicken“) geführt worden sind.

Diese Sachverhalte lassen zunächst befürchten, dass die Konstruktion selbst bei ordnungsgemäßem Erhaltungszustand für eine weitere Nutzung aufwändig ertüchtigt werden muss. Um dies näher einzugrenzen, wurden deshalb eigene Vergleichsberechnungen durchgeführt, unter Berücksichtigung der neuen Sicherheitskonzepte mit Teilsicherheitsbeiwerten, die eine höhere Materialausnutzung gegenüber den alten Normen erlauben. Hierbei wurden auch die Verformungen nach Theorie II. Ordnung ebenso wie der „Lastfall Erdbeben“ nach neuesten Erkenntnissen mit berücksichtigt.

Die entsprechenden Ergebnisse sind den Anlagen 2.01 bis 2.11 zu entnehmen. Hiernach müssten immer noch zumindest die rheinseitigen Randfelder der Nebenquerträger verstärkt werden, (erf. As = 16.48 cm2, vor. As = 11.10 cm2). Die vorhandene Stützenbewehrung ist nicht bekannt. Erforderlich wären 22.28 cm2, was vermutlich deutlich mehr ist, als vorhanden. Die vorhandene Schubbewehrung in den Unterzügen ist gleichfalls nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch hier zumindest bereichsweise Verstärkungen notwendig werden.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss angenommen werden, dass für eine ordnungsgemäße Instandsetzung tatsächlich zunächst umfangreiche und aufwändige Bauteilverstärkungen an der Terrassenkonstruktion notwendig werden.

Des weiteren müssen die vorhandenen Schäden und Mängel beseitigt werden, die im Laufe der Zeit infolge zu geringer Betonüberdeckungsmaße und durch die Karbonatisierung der oberflächennahen Betonschichten eingetreten sind, (siehe Fotos der Anlage 1).

Es ist aus derzeitiger Sicht sehr wahrscheinlich, dass die Kosten für eine derartige Instandsetzung mit Bauteilverstärkungen den Aufwand für einen Abbruch und eine Neuerstellung der Konstruktion übersteigen werden. Um hierzu jedoch genauere Angaben machen zu können, würden noch weitere umfangreiche Voruntersuchungen notwendig werden:

  • Bauteilöffnungen, Bohrkerne, Materialprüfungen zur Feststellung der tatsächlichen Betonfestigkeiten und Karbonatisierungstiefen, 3.500,- €
  • Scannen der vorhandenen Bewehrungsführung, 2.500,- €
  • Vorbemessung für Bauteilverstärkungen, weitere statische Nachweise und Berechnungen 2.500,- €
  • Massen- und Kostenermittlung, Einholung von Angeboten 2.000,- €
  • Erstellung eines Schlussberichtes 1.500,- €
  • ---------------------
  • Summe 12.000,- € zuzügl. MWSt.

Es kann aber keineswegs garantiert werden, dass der Einsatz dieser Mittel zu einem im Hinblick auf eine eventuelle Instandsetzung der Konstruktion zu günstigeren Ergebnis führt.

MANNHEIM, DEN 14.12.2006
Anlagen 1.01 bis 1.03, 2.01 bis 2.11

(Anm. d. Red.: Alle Anlagen siehe PDF - 5,9 MB)
 

 
15. 02. 2007

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Brief vom OB
eingetroffen am 9.11.06  

Briefkopf Stadt Mannheim, der OB

 

Stadt Mannheim|Der Oberbürgermeister | Postfach 1030 511 | 68030 Mannheim

Bürgerinitiative
Freunde des Strandbads
Karl-Ludwig Walzel
Hans-Sachs-Ring 123
68199 Mannheim

H. Kesselring
Tel. 0621 2936229
Fax 0621 2936255

26.10.2006

Strandbad Neckarau
Unser Zeichen: 23.22/12360
Bezug: Ihr Schreiben vom 19.10.2006

Sehr geehrter Herr Walzel,

bezug nehmend auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass die vorgelegten Gutachten der Fa. Eichbaum die Erwartungen der Stadt nicht erfüllen. Die Stadt leitet daher eine Ausschreibung bezüglich der Strandbadgaststätte in die Wege, die die bekannten Eckpunkte sowie die Erhaltung der derzeitigen Säulenkonstruktion zum Inhalt haben wird.

Wir werden sie in dieser Angelegenheit weiterhin auf dem Laufenden halten.

Unterschrift Widder
 
 

 
09. 11. 2006 

 

-  

 

Brief von der Stadtverwaltung  
am 25.1.06 eingetroffen

STADTMANNHEIM
Fachbereich Baurecht und
Umweltschutz
 
Herr Schneider
Zi. 317, 3. OG
Collinistraße 1
68161 Mannheim
Tel. 0621 293-7440
Fax 0621 293-7414
...
20.12.2005


STADT MANNHEIM | FB 63 | Postfach 100035 | 68133 Mannheim

  1. Über Dez. IV an FB 15
     


    Information des BBR Neckarau
    Baumaßnahmen im Bereich des Strandbades

     
    Wir bitten die nachfolgende Information an den BBR Neckarau, die Strandbadfreunde Mannheim, das Neckarauer Agendabüro sowie die örtlichen Stadträten schriftlich weiterzuleiten:
     
    Im Rahmen von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen im Frühjahr 2006 einen Teil der Strandbadpromenade (Betonflächen) umzugestalten. Es werden die letzten 100 m der Betonflächen Richtung Naturschutzgebiet "bei der Silberpappel" entsiegelt um danach eine natürliche Arrondierung mit Kies und Wiese zu erhalten. Durch die Beseitigung der alten und teilweise defekten Betonplatten sollen eine Vergrößerung der Kiesliegeflächen erzielt und gleichzeitig auch Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Einen Übersichtsplan mit Kennzeichnung der betroffenen Fläche fügen wir zur Kenntnis bei.
     
    Die Arbeiten werden vor Beginn der Sommersaison 2006 am Strandbad erfolgen.
     
    Um Kenntnisnahme wird gebeten.
     
  2. Bürgerinitiative "Freunde des Strandbades", c/o. Karl-Ludwig Walzel, Hans-Sachs-Ring 123, 68199 Mannheim
  3. Lokale Agenda 21 Mannheim-Neckarau e. V. c/o. Herrn Bernd Landmann, Tannhäuser Ring 73, 68199 Mannheim
  4. Mehrfertigung des Schreibens an FB 52 unter Bezug auf den Ortstermin mit Herrn Dlugosch und Herrn Krayer
  5. Mehrfertigung Dez. V zur Kenntnis

i.V.  Wolf

Strandbad-Promenade-Rückbau


 

 
25. 01. 06

 

 
Sehr geehte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,

seit über einem Jahr wird über die Zukunft des Strandbads gestritten. Die Stadt hat angeblich kein Geld, also soll das Kleinod im Mannheimer Süden für 60 Jahre an ein alteingesessenes Mannheimer Traditionsunternehmen verpachtet werden.

Doch dieses Unternehmen macht sein Geld längst nicht mehr mit seiner Bierabteilung Marke Eichbaum, sondern mit den bundesweiten Immobiliengeschäften der Konzernmutter Actris. Was ist am Strandbad geplant?

Brief an die Mitglieder des Mannheimer Gemeinderats,
Download als PDF (152 KB)

Anlage: Kurzbrief, mit welchem die
Notwendigkeit des Abrisses begründet wird,
Download als PDF
(64 KB)

 
11. 03. 05 

 

 
Kontakt mit WELDE

Brief an sos@strandbad-mannheim.de:

LOKALE AGENDA 21
MA-Neckarau e.V.


www.neckarau21.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag, 04.02.2005 fand auf meinen Wunsch hin ein Treffen mit Herrn Mario Heider, Verkaufsleiter und Prokurist der Fa. WELDE, statt.

Herr Heider ist auch gleichzeitig Leiter des Strandbad-Projektes bzw. der Verhandlungspartner der Stadtverwaltung im Vorfeld der nichtöffentlichen Beschlussvorlage im Wirtschafts- und Grundstücksausschuß vom Mai 2004 gewesen.

Ich habe mich ihm gegenüber als Vorsitzender der LA 21 MA-N´au e.V. vorgestellt.

Er zeigte sich verwundert darüber, dass das Thema immer noch nicht entschieden sei.

Auf meine Anfrage hin bestätigte er die Angaben aus der Beschlussvorlage. Die darin genannte Investitionssumme beziehe sich aber ausschließlich auf die Gebäudesanierung. Die Innenausstattung und Kücheneinrichtung seien unabhängig davon aufzubringen.

Herr Heider ist mit mir einer Meinung, dass eine übermäßig hohe Investition in Höhe von 1 Mio. EUR nur zur reinen Kostendeckung die Erwirtschaftung von über 5.000,- EUR / Mon. erforderlich macht, so über den dicken Daumen gerechnet. Damit sei jedoch noch kein EUR Gewinn erzielt. Das setzt natürlich die Investoren in Zugzwang, dem er sich in den Verhandlungen mit Herrn Kögel, Liegenschaftsamt Mannheim, in Form einer „Investitionsgarantie“ nicht beugen wollte.

Herr Heider sicherte zu, dass die Fa. WELDE nach wie vor am Projekt Strandbadgaststätte interessiert ist.

Das Gebäude sei besichtigt worden und es seien keine so gravierenden Mängel festgestellt worden, welche einen Abriß rechtfertigen würden. Ein regelrechtes Gutachten sei aber nicht erstellt worden.

Herr Heider betonte, dass WELDE eine offene Informationspolitik betreibt. Im vorliegenden Fall sicherte er den beteiligten bürgerschaftlichen Interessengruppen weitgehende Mitgestaltungsmöglichkeiten zu.

Ich habe mit Herrn Heider vereinbart, dass wir uns gegenseitig über den Stand der Dinge unterrichten.

Schöne Grüße
Bernd Landmann
 


 

 
Antrag der GIG an den Gemeinderat

An den
Oberbürgermeister
Gerhard Widder
Rathaus, E 5
68159 Mannheim

 

31.01.05

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 01.02.05

Konzept zur Freizeitnutzung des Strandbads und des LSG Waldpark

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Freizeitnutzung des LSG Waldpark und des Strandbad. Die beigefügte Studie des Umweltforums "Nachhaltige Freizeitnutzung im Waldpark" wird bei dem zu erstellten Konzept als Grundlage mit einbezogen.

Begründung:

Die Neugestaltung des Gaststättenbereichs beim Strandbad zeigt, dass ein solches Konzept dringend notwendig ist. Insbesondere folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Sicherung des unter starkem Erholungsdruck stehenden Naturschutzgebietes "Bei der Silberpappel" durch die Wiederherstellung der Schutzzäune zum Grillplatz und die Einziehung illegaler Wege.
  • Erarbeitung eines übergreifenden Nutzungskonzeptes für den gesamten Strandbadbereich: Ein wichtiger Ansatz ist die Einschränkung und Kontrolle des Grillens. Aus dem noch zu entwickelnden Leitbild ergeben sich auch die Perspektiven und Einschränkungen einer gastronomischen Nutzung.
  • Ausbau der Erreichbarkeit des Strandbades für den Umweltverbund: Die Gastronomiewerbung sollte nach dem Motto verfahren: "Wer mit dem Bus kommt, trinkt günstiger". Entsprechende Überlegungen sollten im Zuge der Verpachtung verbindlich geregelt werden.
  • Die Parkplätze werden nicht weiter ausgebaut und sind gebührenpflichtig. Die Anreise mit der Stadtbahn sollte günstiger sein als das Ticket des Parkscheinautomaten.

Mit freundlichem Gruß,

Miriam Caroli
Mathias Meder
Wolfgang Raufelder
Petra Seidelmann
Gabriele Thirion-Brenneisen
 


 

 
Datum: Dezember 2004
Sachbearbeiter(in): Herr Rosenberger
Telefon: 0163-293 6197
Geschäftszeichen: 33.340

STADT MANNHEIM
Dienststelle: 33

Besprechungsniederschrift

1. Besprechungsgegenstand: Informationsveranstaltung „Strandbad Neckarau“

2. Datum, Uhrzeit, Ort der Besprechung: Montag, 29.11.2004, 17 Uhr, Collinicenter

3. Teilnehmer (Sitzungsleiter ist unterstrichen)
Vorsitz: Herr Kögel ,Anwesenheitsliste ist dem schriftlichen Protokoll beigefügt.

4. Ergebnis:

Kögel eröffnet die Sitzung, begrüßt die Teilnehmer und führt aus, am heutigen Tage genauer in die Details der Thematik einzugehen.

Die Verwaltung führt den Anwesenden eine Power-Point-Präsentation vor, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Krah führt aus, dass im Augenblick bis zum Jahr 2005 550 Sitzplätze im Außenbereich des Provisoriums genehmigt seien und durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) streng kontrolliert würde.
Der Investor sei sich über die harten Begleitumstände im Klaren.

Höcker erkundigt sich, wo Aktionsflächen im Strandbad eingeplant seien.

Frau Stamm erkundigt sich über die Pflege möglicher Aktionsflächen.

Cullmann sagt aus, dass wohl 800 Sitzplätze im Freien im Gespräch seien. Des Weiteren erkundigt er sich nach den Toilettenzeiten (nachts?), möglichen Events und ob eine Parkplatzerweiterung möglich sei.

Rebmann erfragt, ob das Erbbaurecht Grundlage der Planung seien müsse.

Fenzke erkundigt sich über die Planungen der künftigen Nutzung, Behindertengerechtigkeit (auch der Toiletten) und eine Anpassung des ÖPNV (modernere Busse).

Kohler führt aus, dass der Standort des Biergartens am jetzigen Standortes des Provisoriums günstiger sei.
Er regt an, der Investor solle mit der MVV zusammen arbeiten.

Frau Thirion-Brenneisen führt aus, dass alle für eine Bewirtschaftung seien.
Für sie ist problematisch, dass viele Besucher auf Parkplatzsuche erst das Strandbad anfahren und dann wieder umkehren müssten.

Kögel beantwortet die erste Fragerunde und ergänzt, der Sinn der heutigen Veranstaltung sei es, alle Beteiligten auf einen gleichen Wissensstand zu bringen. Man wolle die Beteiligten von dem Konzept überzeugen. Er verspricht, weitere Runden einzurichten, sofern am Ende der Veranstaltung noch Fragen zu den Rahmenbedingungen blieben.

Cullmann ergänzt, es sei besonders wichtig, Naturbelastungen zu vermeiden.

Müller führt aus, dass keine Aktionsflächen außerhalb des Erbpachtbereiches benannt seien. Die 550 Sitzplätze seien zur Zeit nur für das Provisorium genehmigt.
Auf dem Erbbaugrundstück seien keine Besucherparkplätze ausgewiesen, dies ergebe sich dann ebenfalls aus der Baugenehmigung.
Der Investor wisse, dass nur 260 öffentliche Parkplätze vorhanden seien, die nicht erweiterbar sind.

Krah führt aus, dass das künftige Projekt Sitzplätze im Gaststätten-, Promenaden- und Biergartenbereich beinhalte. Es sei ein Bauantrag abzuwarten, der noch nicht gestellt sei.

Kögel ergänzt, die 800 genannten Biergartenplätze seien die maximale Möglichkeit bei einer Ausstattung mit Biertischen. Dies sei hier kaum vorstellbar.

Krah fügt hinzu, bei Neubauten werde immer auf die Barrierefreiheit geachtet, bei den öffentlichen Toiletten sei keine Änderung vorgesehen.
Hier rechne er mit einem Ausnahmeantrag.

Krah hält es für eine sehr gute Idee, den Biergarten am jetzigen Provisoriumsort beizubehalten. Dies solle der Firma Eichbaum vorgeschlagen werden.
Zu den Events führt er aus, dass jede einzelne Veranstaltung eine Einzelgenehmigung benötige (Flächen außerhalb des Pachtvertrages).
Hier werde besonders darauf geachtet, dass Veranstaltungen nur innerhalb der möglichen Rahmenbedingungen (Naturschutz) genehmigt würden. So seien z. B. Musikveranstaltungen undenkbar.

Kögel ergänzt zu möglichen Events, dass solche nur im Biergartenbereich möglich seien. Außerhalb des Vertrages kämen hier wohl eher die befestigten Flächen in Betracht.
Zu möglichen Strandkörben führt er aus, dass es sich hierbei nur um die Miete für einen Gegenstand, nicht für eine Liegefläche handele.

Böhn führt aus, dass Gespräche mit der MVV bezüglich der Busse geführt würden.

Kögel spricht an, dass eine entspannte Parksituation im Strandbad nie eintreten werde und diese bei entsprechender Witterung immer problematisch sei.
Der KOD müsse die Verkehrssicherheit garantieren.
Man solle die Parkraumbewirtschaftung nicht in Verbindung mit der Gastronomie sehen.

Fenzke erkundigt sich nach der Planung der Sitzplätze der Firma Eichbaum.

Krah antwortet direkt, dass aus den Plänen der Firma Eichbaum nicht hervorgehe wie bestuhlt werde. Der Neubau sei von den Maßen her jedoch fast identisch mit dem jetzigen Gebäude.

Kögel ergänzt hierzu, dass der erste Entwurf der Firma Eichbaum unverbindlich sei und nicht Teil eines Genehmigungsverfahrens.

Frau Steffan führt aus, dass eine maximale Sitzplatzzahl in der Baugenehmigung festgeschrieben werden solle, die dann bindend sei.

Kögel ergänzt, dass „politische“ Höchstzahlen in einer Baugenehmigung eingearbeitet werden können.

Höcker kritisiert, dass durch mögliche Aktionsflächen eine weitere Reduzierung der allgemeinen Erholungsflächen stattfinden würde. Diese Flächen seien schon jetzt durch die Nutzung von Minderheiten (Griller, Camping) stark eingeschränkt. Zu dem seien die Kiesflächen nicht nutzbar.
Man müsse die Verkehrssituation unbedingt im Zusammenhang mit der Gastronomie stehen.
In den Augen von Höcker müsse das Gaststättenthema schnell geregelt werden und dann ganzheitliche Maßnahmen zum Thema Strandbad eingeleitet werden.

Kenty erkundigt sich, wie Auflagenverletzungen sanktioniert werden können.

Netter erkundigt sich, weshalb der Investor einen sehr langen Erbbauvertrag benötige. Es sei nicht gut ein Grundstück für so lange Zeit aus der Hand zu geben.
Des Weiteren erkundigt er sich wie sich die hohe Anzahl an Biergartensitzplätzen in das benachbarte Naturschutzgebiet einfügen.

Netter führt weiter aus, dass in alten BBR-Anfragen zu einem möglichen Abriss geantwortet worden sei, dies sei nur sehr schwer möglich.
Er erkundigt sich weiter über die Widmung des Franzosenweges, über künftige Grillstandorte, Anzahl der Grills und Anzahl möglicher Strandkörbe.

Rebmann führt aus, das Provisorium habe in seinen Augen keine große Akzeptanz und doch seien schon jetzt die Parkplätze teilweise überfüllt.

Frau Stamm erkundigt sich nach einem Gutachten zur bestehenden Gebäudesubstanz und ob ein solches Gutachten einsehbar sei.
Des Weiteren erkundigt sie sich für die Zuständigkeit des Kiesbereiches.

Fenzke erkundigt sich nach dem künftigen Betreiber der Gaststätte und ob auch dieser an die Auflagen gebunden sei.

Walzel spricht sich gegen einen Erbpachtvertrag und für die Erhaltung des Gebäudes aus.
Er erkundigt sich, was 1951 neu erbaut wurde und wie es mit dem geplanten Architektenwettbewerb stünde.
Er führt weiter aus, dass 2000 Unterschriften am Strandbad gesammelt worden seien. Thema der Befragten sei gewesen, man wolle die Gaststätte im gewohnten Rahmen und halte die Optik, den Zustand des Kieses und der Betonplatten für unmöglich.

Fenzke führt aus, man solle eine Arbeitsgruppe bilden, die diese Forderung abarbeiten soll.

Kögel antwortet auf die gestellten Fragen, dass nur die jetzt schon bestehenden Bereiche zum Grillen benutzt würden.
Ein Betreiber stünde momentan noch nicht fest, dies sei Sache der Firma Eichbaum.
Ansprechpartner der Stadtverwaltung sei immer die Firma Eichbaum und mögliche Sanktionen gegen Auflagenverstöße können mit den üblichen Mitteln durchgeführt werden.

Kögel führt zum Thema Erbbau, Pacht und Vermächtnis aus, dass das Strandbad seit 80 Jahren Erholungsgebiet sei und bei weiterer Gleichnutzung kein Widerspruch zu sehen sei.

Das Konzept der Firma Eichbaum beinhalte eine sehr hohe Investitionssumme, die nur über eine sehr lange Zeit refinanzierbar sei. Steuerrechtlich könnten nur Dinge abgeschrieben werden, die Eigentum sind. Ein gemietetes Grundstück gelte nicht als Eigentum, im Gegensatz zum Erbbaugrundstück.

Kögel zeigt noch mal deutlich auf, dass die Stadt keine Möglichkeiten habe, an dieser Stelle zu investieren. Da es nicht Aufgabe der Stadt Mannheim seien könne, eine Gaststätte zu betreiben, sei man sehr froh darüber, einen Investor gefunden zu haben, der alle Bedingungen erfülle.

Kögel sieht keine anderen Optionen zu diesem Konzept.
Er ergänzt, es sei Investorsache, ob ein Neubau entstehe oder nicht. Bei einem Neubau könne ein Architekturwettbewerb noch stattfinden.
Zu einer möglichen Arbeitsgruppe bemerkt er, dass man hier über Geld und Interessen eines Dritten spreche.
Er betont, dass die heutige Information bereits ein Kompromiss zwischen dem Investor und der Stadt sei.

Fenzke führt aus, dass der Gemeinderat noch in die Thematik einbezogen würde. Man solle wenigstens mit einer beurteilenden Meinung an den Gemeinderat herantreten, um ihm eine Entscheidungshilfe zu geben.

Dlugosch antwortet ergänzend, dass die beantragten Mittel für eine Kies- und Betonplattensanierung vom Gemeinderat nicht genehmigt worden seien.

Böhn erläutert zu den Busfahrzeiten, die MVV fahre auf Nachfrage, die zur Zeit nicht bestehe.
Zum Verkehrsaufkommen führt er aus, dass 260 Parkplätze bei Spitzennachfrage zu wenig seien (schönes Wetter, tagsüber).
Dennoch müsse man die Verhältnismäßigkeit zwischen Normalbetrieb und Spitzenbetrieb sehen.

Krah ergänzt, dass es dort keine weiteren Parkplätze geben werde, es werde kein einziger Baum gefällt werden.
Ebenfalls seien baurechtliche Sanktionen möglich, wenn Auflagen nicht eingehalten würden.
Das jetzige Provisorium sei bis 2005 genehmigt und er habe keine Bedenken diese Genehmigung zu verlängern.
Trotz der vielen Besucher sei es wichtig, die Schutzwürdigkeit des FFH-Gebietes zu erhalten.
In seinen Augen werde das Gebiet durch einen gut und richtig geführten Biergarten nicht beeinträchtigt.
Genehmigungen für Events würden sehr restriktiv behandelt.
Vergleichbare Gaststätten (Estragon, Schindkaut) an ähnlichen Stellen würden ebenfalls unproblematisch geführt.

Frau Stamm führt aus, sie könne nicht glauben, dass ein Investor auf alle Forderungen eingehe.

Kögel erklärt, es handele sich um einen sehr guten Vertag für die Stadt.

Höcker fordert die Einrichtung einer Arbeitsgruppe.
Er sieht die Verkehrsproblematik als Schlüsselfrage.

Kohler ergänzt, dass auch die MVV mit einbezogen werden solle.

Abschließend sind sich alle Teilnehmer einig, dass die Sitzung in einem guten Gesprächsklima verlaufen sei.
Als nächsten Schritt wolle man sich in einer kleinen Runde dem Thema Verkehr am Strandbad widmen.

Diese Veranstaltung wird auf Montag, 24. Januar 2005, 19.30 Uhr im Volkshaus Neckarau terminiert.

Für das Protokoll
Peter Rosenberger

(Red.: Gegen dieses Protokoll bestehen erhebliche Einwendungen, die auf der nächten Info-Runde angesprochen wurden)
 


 

 
Zur Versachlichung der Diskussion stellen wir hier den betreffenden Ausschnitt aus der Sitzung des Hauptausschusses zum Verkehrskonzept Strandbad und den Beschluß unkommentiert zur Verfügung.
Die Red.

Verkehrskonzept Strandbad

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES HAUPTAUSSCHUSSES VOM 15.04.1997 - Seite 6
- öffentlich -

  1. Beschlußvorlage Nr. 127 / 1997
    Verkehrskonzept Strandbad
    hier: - Erfahrungsbericht Saison 1996;
    - Bewertung der getroffenen Maßnahmen und Empfehlungen für die Saison 1997
    und Antrag Nr. 184 / 1997
    Antragsteller: CDU
    Antragsdatum: 04.04.1997
    Verkehrskonzept Strandbad
    und Antrag Nr. 186 / 1997
    Antragsteller: Stadträtin Schaefer
    Antragsdatum: 14.04.1997
    Verkehrskonzept Strandbad -Nächtliche Sperrung der Zufahrt zum Strandbad für den Kfz-Verkehr
    und Antrag Nr. 188 / 1997
    Antragsteller: Stadträtin Schaefer
    Antragsdatum: 14.04.1997
    Verkehrskonzept Strandbad -Ampelschaltung rund um den Rheingoldplatz
    und Antrag Nr. 189 / 1997
    Antragsteller: Stadträtin Schaefer
    Antragsdatum: 14.04.1997
    Verkehrskonzept Strandbad -Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzeptes für das Gebiet von der Steubenstraße bis zum Strandbad

___________________________________________________

Quast geht in einem längeren Bericht zur Thematik insbesondere auf die Parkproblematik, die Verbesserungen für den Radverkehr und die Verkehrsabwicklung im Bereich Franzosenweg ein. Er bezieht Stellung zu einzelnen Anträgen und betont, das Gesamtverkehrskonzept sollte nicht in Frage gestellt werden.

Widder ergänzt, eine Lösung, die von allen begrüßt werde, sei nicht möglich, da die dortige Situation zu komplex sei.

Netter vom Bezirksbeirat Neckarau berichtet, der Bezirksbeirat habe das vorgelegte Konzept mit Mehrheit abgelehnt. Er nennt Gründe hierfür und meint, das alte Konzept hätte dem Umweltschutz mehr Rechnung getragen. Er favorisiere die „Parkraumbewirtschaftung“, die dieses Jahr fortgeführt werden sollte. Er äußert die Bitte, Geld zur Verbesserung der Radwege zur Verfügung zu stellen.

Kurz meint, die SPD stimme der Vorlage zu. Derzeit sei kein attraktives ÖPNV-Angebot, auf das man verweisen könne, vorhanden. Er spricht eine mögliche Sperrung ab 24.00 Uhr an.

Frau Schaefer fordert akzeptable Lösungsvorschläge seitens der Stadt. Sie stellt fest, eine gute Lösung wäre möglich gewesen und kritisiert, diese Vorlage verdiene nicht die Bezeichnung „Konzeption“. Bei einer Vergrößerung der Parkflächen und dem Fehlen eines abgestimmten Pendelbusses seien „Chaostage“ vorprogrammiert.

Frau Lang lobt die Verwaltung für die Erstellung der Vorlage. Es würden die Schwierigkeiten des Gebietes aufgezeigt und die Diskussion würde versachlicht. Sie legt dar, die CDU stimme der Vorlage zu und verweist auf Verbesserungen, die es bisher gegeben habe. Sie fordert eine bessere Überwachung insbesondere im Hinblick auf zugeparkte Radwege und wilde Grillplätze. Sie meint, der späteste Bus solle nicht bereits um 19.30 Uhr fahren. Ein Nachtfahrverbot solle es aber nicht geben.

Frau Weiss spricht ebenfalls das Thema ÖPNV an und fordert eine ordnungsgemäße Anbindung des Strandbades.

Widder stellt fest, das Problem werde mit der MVG besprochen. Er merkt an, eine Überwachung werde vorgenommen, warnt aber angesichts des großen Gebietes und des hohen Nutzungsdruckes vor all zu hohen Erwartungen.

Der Ausschuß für Umwelt und Technik und der Hauptausschuß beschließen die B-Vorlage Nr. 127/97 jeweils bei 2 Gegenstimmen (Schaefer,/Frau Schaefer bzw. Frau Thomas/Frau Bödecker) mit Mehrheit:

Der Wortlaut des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage angeschlossen.

Widder sagt zu den Anträgen 184/97, 186/97, 188/97 und 189/97 eine Überprüfung bzw. eine Weiterbearbeitung zu.


Beschluß-Vorlage Titelblatt
Beschlußvorlage 127/97

als PDF zum Download (2,9 MB)


 


 

 
Dritte Antwort

auf unseren offenen Brief an Fraktionsvorsitzende und Verwaltung


Rathaus E 5
Mannheim
Tel. 0621 293-9300
Fax 0621-293-9316
06.09.2004

Stadt Mannheim 1 Der Oberbürgermeister 1 Postfach 10 30 51168m Mannheim
Freunde des Strandbads
c/o Kad-Ludwig Walzel
Hans-Sachs-Ring 123
68199 Mannheim

Strandbad-Gastronomie

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Walzel,

zu Ihrem Schreiben vom 23.08.04 möchte ich Ihnen die Sachlage zusammengefasst wie folgt darstellen:
Das in dieser Angelegenheit zuständige gemeinderätliche Gremium, der Wirtschaftsund Grundstücksausschuss, hat in seiner Sitzung am 13.05.2004 der Abgabe der Strandbadgaststätte an ein mit der Fa. Eichbaum Brauereien AG verbundenes Unternehmen im Erbbaurecht bereits zugestimmt.

Dieser Beschlussfassung gingen mehrmonatige Verhandlungen des Fachbereichs Liegenschaften mit dem lnvestor über die Konditionen des noch abzuschließenden Erbbauvertrages voraus. Wegen der exponierten Lage des Strandbades im Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiet mit den angrenzenden Naturschutzgebieten "Reißinsel" und "Bei der Silberpappel" wurde der Fachbereich Baurecht und Umweltschutz bereits frühzeitig in diese Vertragsverhandlungen eingebunden. Dies ermöglichte es schon im frühen Stadium der Verhandlungen, alle Interessenten hinsichtlich ihrer Betreiberkonzepte auf den besonderen Schutz dieser drei Gebiete - auch nach der sog. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - ausdrücklich hinzuweisen.

Auch im Entwurf des Erbbauvertrages wird ausdrücklich auf die daraus resultierenden speziellen öffentlich-rechtlichen Genehmigungserfordernisse vor geplanten Veränderungen des Gebäudes oder der Außenanlagen auf der Erbbaufläche hingewiesen.

Die einzelnen, für die Sanierung der Strandbadgaststätte relevanten Fragestellungen - inklusive der Belange des Naturschutzes und der Verkehrsplanung - werden in einem noch durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren abgeprüft und abgearbeitet.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Verfahren eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Naturschutzgesetzes und den Interessen des Betreibers gefunden wird, die den Belangen dieses sensiblen Gebietes Rechnung trägt. Die Größe der Erbbaufläche orientiert sich im Übrigen an der Größe der Mietfläche des damaligen Gaststättenpächters, so dass sich die Fläche für die Erholungssuchenden nicht verringern wird. Ein ungehinderter Zugang der Allgemeinheit zum Strandbadgelände bleibt nach wie vor gewährleistet.

Die Prüfung des Testaments von Dr. h. c. Carl und Anna Reiß ergab, dass die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Standbadgaststättenbereich nicht dem Willen der Testatoren widerspricht und daher nicht ausgeschlossen ist. Die im Testament vorgesehene unentgeltliche öffentliche allgemeine Benutzung zu Zwecken der Erholung wird durch den vorgesehenen Erbbauvertrag in keiner Weise berührt, da die Belange von Natur- und Landschaftsschutz, sowohl vertraglich als auch öffentlich-rechtlich bei der Erteilung der erforderlichen Genehmigung ausreichend gewahrt werden. Hinzu kommt, wie bereits erwähnt, dass die vorgesehene Gastronomie keine größere Fläche einnehmen wird, als die bisherige.

Ihre Frage nach der Miteinbeziehung und Information der Öffentlichkeit kann ich dahingehend beantworten, dass der Bezirksbeirat Neckarau über alle in diesem Zusammenhang relevanten Details informiert wurde.

Die Bestellung des Erbbaurechts widerspricht auch nicht der von Ihnen zitierten Charta von Aalborg. Die dort u. a. angeführten Punkte, wie Umwelt, Verkehr und Bürgerbeteiligung werden bzw. wurden in dem bereits erwähnten öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren geregelt sowie die Bürgerschaft in den entsprechenden Gremien informiert.

Die Stadt Mannheim, wie auch der künftige Betreiber sind sich der Sensibilität dieses für zahlreiche Mannheimerinnen und Mannheimer bedeutsamen Naherholungsgebietes bewusst. Ich kann Ihnen versichern, dass bei der Planung und Realisierung der Umgestaltung des gastronomischen Bereichs am Strandbad alles Mögliche getan wird, um die ökologische Balance aufrecht zu erhalten und den Interessen Aller gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

W i d d e r 
 


 

 
Zweite Antwort
auf unseren offenen Brief an Fraktionsvorsitzende und Verwaltung

Briefkopf Grüne



Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Gemeinderat Rathaus E,5 68030 Mannheim

Freunde des Strandbades
c/o Karl-Ludwig Walzel
Hans-Sachs-Ring 123

68199 Mannheim

07.09. 2004

Umgestaltung des Strandbades

Sehr geehrte Freunde des Strandbades, sehr geehrter Herr Karl-Ludwig Walzel,

in einem Brief an den Oberbürgermeister, Herrn Gerhard Widder habe ich darum gebeten, den Beschluss des Wirtschafts- und Grundstücksausschuss vom 23. Juni 2004 zur Strandbadgaststätte in Mannheim - Neckarau zurückzunehmen. Der Grund für meine Bitte ist, dass die vorgesehene Umgestaltung des Strandbades dem Willen der Bürgerinnen und Bürger widerspricht und zahlreiche Probleme in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Lärm mit sich bringt.

Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Gemeinderat sind der Meinung, dass die Beratung zu den Aktivitäten um einen Vertragsabschluss bezüglich Strandbad zwischen der Eichbaum Brauerei und der Stadt Mannheim eingehend mit der Bevölkerung, Politiker und den Fachbehörden vorbereitet werden sollte.

So ist auch die Rechtsstellung des Grundstücks im Zusammenhang mit dem Vermächtnis von Carl Reiß äußerst strittig, selbst von städtischen Dienststellen wird dies in der Öffentlichkeit unterschiedlich dargestellt.

Die Erhöhung der Kapazität der Gaststätte führt zu Probleme bei Anfahrt und Parken und verursacht damit zahlreiche Belastungen für Umwelt, Verkehr und Anwohner und Strandbadbesucher.

Die Problemlage wurde in meinem Antrag vom 13. 07. 2004 im Ausschuss für Umwelt und Technik angenommen. Nach einer Beurteilung durch die Verwaltung - Dezernat IV - sollte eine nochmalige Anhörung im Gemeinderat erfolgen, an deren Ende der Gemeinderat entscheidet.

Mit freundlichem Gruß,
 
Wolfgang Raufelder

Wolfgang Raufelder, Am Stock 33, 68239 Mannheim, Tel.: 0170-9604992 Wolfgang.Raufelder@Mannheim.de
 


 

 

Erste Antwort
auf unseren offenen Brief an Fraktionsvorsitzende und Verwaltung

Stadt Mannheim 1 Dezernat IV 1 Postfach 100035 168133 Mannheim
Freunde des Strandbads
c/o Karl-Ludwig Walzel
Hans-Sachs-Ring 123

68199 Mannheim

27.08.2004

Unser Zeichen: IV/61.3 Neuverpachtung Strandbad-Gaststätte

Sehr geehrter Herr Walzel,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Besorgnis bezüglich der beabsichtigten Neuverpachtung der Strandbad-Gaststätte zum Ausdruck bringen. Ich darf Ihnen gerne versichern, dass wir das Thema sehr ernst nehmen.

Hinsichtlich der daraus resultierenden Verkehrsfragen werden wir in den kommenden Wochen die Möglichkeiten mit allen Beteiligten diskutieren. Ein erster Termin ist bereits mit dem Agenda-Verein am 20.09.04 vereinbart. Seitens der Verwaltung wurde der Agenda-Verein gebeten, Sie zu dieser Veranstaltung ebenfalls einzuladen.

Für die Beantwortung Ihrer weitergehenden Fragen, wie zum Beispiel das Gastronomiekonzept oder auch die Vereinbarkeit mit dem Konzept von Carl Reiß, ist das Dezernat meines Kollegen, Herrn Bürgermeister Schmidt, zuständig. Aus diesem Grund leite ich eine Mehrfertigung Ihres Schreibens an Dezernat 1 weiter mit der Bitte, die betreffenden Fragen direkt zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Q u a s t
Bürgermeister
 


 

 

Erwiderung auf die Antwort des OB


Stadt Mannheim
z. Hd. H. Oberbürgermeister Gerhard Widder
Postfach 103051
68030 Mannheim

02. Oktober 2004

Ihr Schreiben vom 30. Sept. 2004 zum Fragenkatalog i. S. Strandbadkonzeption

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Widder,

ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens vom 30.09.2004, in welchem Sie mir vorschlagen, die Ihnen bekannten Fragen in der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirates vorzutragen.

Ich halte die ausreichende Beantwortung des Ihnen vom Umfang her bekannten Fragenkatalogs in einer öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirates für nicht möglich.
Wie Sie wissen sind die Frage- und Erklärungsmöglichkeiten für BügerInnen und sonstige Personen, die nicht dem Bezirksbeirat angehören, nur eingeschränkt möglich.
Für den Fachbereich Liegenschaften besteht noch ausreichend Zeit, die teilweise auch schon vor dem 07.September 2004 bekannten Fragen zu beantworten.
Gerade die zwischenzeitlich zu erwartenden Antworten der Stadtverwaltung sollten auf der genannten Sitzung des BBR hinterfragt werden.

Hinzu kommt, dass gegen das vom Hörensagen bekannt gewordene Vorgehen der Stadtverwaltung Mannheim beim Regierungspräsidium Karlsruhe Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde. Es gilt jetzt, gerade durch schriftliche und nachvollziehbare Stellungnahme der Stadtverwaltung Mannheim, die vorgetragenen Befürchtungen zu entkräften oder aber zu bestätigen.

Bitte teilen Sie mir baldmöglichst mit, ob mit der Beantwortung der Fragen noch vor der BBR – Sitzung gerechnet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Landmann

 



 

 
Antwort vom OB


 

 

Weitere Fragen in Sachen Strandbadkonzept


 
An
Herrn Oberbürgermeister
Gerhard WIDDER
Rathaus / E 5
68159 Mannheim Mannheim,

07.09.2004

Betr.: Weitere Fragen in Sachen Strandbadkonzept

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerhard Widder,

als Nachtrag zu den Ihnen bzw. der Stadtverwaltung bereits über die SPD-Gemeinderatsfraktion, Herrn Dr. Frank Mentrup, zugeleiteten Fragen scheint die ergänzende Klärung der nachfolgend aufgeführten weiteren Fragestellungen erforderlich zu sein.

Die ursprünglich auf elektronischem Weg per Mail zugestellten Anfragen sind als Anlage dieses Briefes nochmals beigefügt.

Dazu sind weitere bzw. ergänzende Fragestellungen aufgeworfen worden, um deren Beantwortung höflichst nachgesucht wird:

A) Reiß – Vermächtnis

  • Ursprüngliche Größe und Abgrenzung der Fasaneninsel / Reiß-Insel zum Zeitpunkt der Schenkung 1911 / 1914 ?
  • Lgb.-Nr.: ? Fläche: ?
  • Welche damalige Schutz-Zuordnung? (Naturschutzgebiet o. ä.?)
  • Zeitpunkt und genaue Abgrenzung der heutigen Schutz-Zuordnung für Reiß-Insel, Bei der Silberpappel und Waldpark ?(NSG / LSG / FFH o. ä.?)
  • Lgb.-Nr.: ? Flächen: ?

B) Strandbad-Grundstück

  • Wann ist das Strandbad-Grundstück entstanden und warum? Damalige Begründung?
  • Lgb.-Nr.: ? Fläche: ?
  • Welche damalige und heutige Schutz-Zuordnung (NSG / LSG o. ä.) und evtl. Befreiungen / Ausnahmen gab und gibt es, seit wann ?
  • Wann ist die derzeit noch vorhandene Bebauung erfolgt ?
    z. B. nördliche und südliche Gaststätte / Kiosk, WC-Gebäude, Zufahrtsstraße, Parkplatz usw.
  • Seit wann gibt es den Campingplatz und warum ?
  • Welche Kosten / Leistungen muss die Stadt Mannheim erbringen, damit der Investor sein Konzept für die südliche Gaststätte erbringt ? z. B. Zufahrt, Parkplatz, Erschließung, Verstärkung der Ver- und Entsorgung, Außenbereiche, Grünpflege usw. ?
  • Welche Kosten / Leistungen muss die Stadt Mannheim erbringen, damit die übrigen Nutzungen ordnungsgemäß unterhalten werden können, z. B. nördliche Gaststätte / Kiosk, Campingplatz, Ruhegelände, Außenbereiche, Promenade, Zaunanlagen usw.
  • Wurden und werden die Einnahmen / Erträge gemäß dem Reiß-Vermächtnis verwendet?

C) Erbbaurecht am Strandbad-Grundstücksteil

  • Warum soll für den jetzigen Investor ein Erbbaurecht vergeben werden?
  • Werden noch weitere Erbbaurechte vergeben?
  • Gibt es schon Vergaberichtlinien?
  • Wer ist Erbbauberechtigter, wer ist Investor und wer ist Betreiber?
  • Wie ist die Überfahrt / Zufahrt zu dem neuen Grundstück gesichert und abgegrenzt? Wer bezahlt das?
  • Berührt das Erbbaurecht die zukünftige baurechtliche und gewerberechtliche Nutzung, wie z.B. Ausbau / Umbau / Neubau / Konzessionserweiterung ?

D) Allgemein

  • Wieso wird ein neues Grundstück gebildet und einem privaten Investor zur Verfügung gestellt, wenn auch eine neue Verpachtung der bestehenden Gaststätte infrage kommt?
  • Wo kommen die notwendigen Stellplätze bei Erweiterung der Gaststätten-Kapazitäten her?

Die Lokale Agenda 21 MA-Neckarau e. V. bedauert sehr, dass trotz offensichtlich hohem öffentlichem Interesse fast keine Aufklärung über die Vorhaben im Zusammenhang mit der neuen Gaststättenkonzeption erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.
Bernd Landmann
- Vorsitzender -
 


 

 

Fragen an die Stadtverwaltung

    1. Sieht die Stadtverwaltung einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Biergartenplätze und der Belastung der Neckarauer Erschließungsstraßen (Steuben-, Friedrich-, Rheingoldstraße, Neckarauer Waldweg) durch MIV?
       
    2. Sieht die Stadtverwaltung einen Zusammenhang zwischen der Belastung der Bevölkerung durch mehr (Auto-)Verkehr und dem daraus stärker werdenden Ruf nach dem Bau einer Aufeldquerung?
       
    3. Wie sind die Vorstellungen der Stadtverwaltung bezüglich einem möglicht geringen Zuwachs an MIV durch die Genehmigung eines Gaststättenkonzepts mit derzeit geplanten ca. 800 Plätzen, wo vorher (illegal?) etwa 60 betrieben wurden?
       
    4. Könnte sich die Stadtverwaltung eine Parkraumbewirtschaftung mit dem Ziel der Förderung des ÖPNV ans Strandbad vorstellen?
       
    5. Gehört die Fläche des Strandbads zum Vermächtnis von Reiß?
       
    6. Wenn ja, wie passt nach Meinung der Stadtverwaltung das Vermieten von Strandkörben und Grillplätzen auf Flächen, die laut dem Stifter Reiß der Allgemeinheit dienen sollen, zu seinem Vermächtnis? Ist das nicht eine Art Privatisierung von Flächen, die ursprünglich für alle gedacht war?
       
    7. Sieht die Stadtverwaltung die Gefahr, dass möglicherweise durch eine schleichende Privatisierung die nicht so wohlhabende Arbeitnehmerschaft, die heute zum Großteil die Grill- und Spielfläche nutzt, an einer Nutzung ausgeschlossen wird?
       
    8. Was bietet die Stadtverwaltung den zur Zeit nicht mit adäquaten Flächen versorgten Bewohnern der hoch verdichteten Stadtteile Mannheims an, die weder Hof noch einen Garten zum draußen sitzen haben? Deswegen sind ja möglicherweise so viele Menschen auf das Auto zum Strandbad angewiesen.
       
    9. Was ist nach Meinung der Stadtverwaltung der Grund dafür, dass der Betreiber trotz 550 geplanter Biergartenplätze keine Parkplätze nachweisen muss?
       
    10. Wie viele Parkplätze müssen nach Kenntnis der Stadtverwaltung Gaststättenbetreiber unter Berücksichtigung eines nur rudimentär vorhandenen ÖPNV sonst üblicherweise nachweisen, um den Betrieb so vieler Plätze genehmigt zu bekommen?
       
    11. Wie ist es nach Meinung der Stadtverwaltung unter dem vorher genannten Gesichtspunkt zu verstehen, dass Gaststätten an anderen Stellen im Stadtteil die Genehmigung zu mehr Plätzen versagt bekommen, weil keine ausreichenden Parkplätze nachgewiesen werden können?
       
    12. In welcher fußläufigen Entfernung müssen Parkplätze üblicherweise nachgewiesen werden, damit Sie für die Genehmigung noch akzeptiert werden können. Wo liegt die Entfernungsgrenze, ab der sie für eine Genehmigung irrelevant werden?
       
    13. Können öffentliche Flächen/Parkplätze, die zumindest an schönen Tagen im Jahr chronisch überbelegt sind als Nachweis für Stellflächen dienen und wenn ja warum?
       
    14. Gab es nach Kenntnis der Stadtverwaltung von der vorhergehenden Pächterin die Bitte, mehr Biergartenplätze zu genehmigen bzw. Veranstaltungen durchführen zu dürfen und wenn ja, wurde diesem Antrag statt gegeben? Wenn nein, warum nicht?
       
    15. Was veranlasst die Stadtverwaltung konkret an verkehrlichen Veränderungen, damit die Verkehrsproblematik in Neckarau - West bis hinunter zum Strandbad besser wird.
       
    16. Gehört die Fläche des Campingplatzes zum Vermächtnis von Reiß?
       
    17. Wie viele Übernachtungen / Jahr sind dort im Schnitt ?
       
    18. Sind mit Veränderungen beim Campingplatzbetrieb zu rechnen?
       
    19. Wie lautet das Vermächtnis von Reiß im Wortlaut?
       
    20. Ist eine langjährige “Erbpacht” mit dem Vermächtnis von Reiß in Einklang zu bringen?
      Kommt das faktisch einem Verkauf gleich?
       
    21. Wer prüft das?
       
    22. Welche Rechtsmittel gibt es für den Bürger gegen die möglicherweise fehlerhafte Verfahrensweise des Grundstücksausschusses und der Verwaltung?
       

 
07. 09. 2004

 

 

Offener Brief an Fraktionsvorsitzende und Verwaltung

Freunde des Strandbads
c/o Karl-Ludwig Walzel
Hans-Sachs-Ring 123
68199 Mannheim
E-Mail: sos@strandbad-mannheim.de

An alle Fraktionsvorsitztenden,
Bürgermeister Dr. Peter Kurz,
Bürgermeister Lothar Quast,
Bürgermeister Rolf Schmidt,
Oberbürgermeister Gerhard Widder,

Diese Anfrage richten wir zeitgleich an alle Fraktionen im Gemeinderat, die betroffenen Dezernate sowie den Oberbürgermeister, Kopie geht an die Lokalpresse.

Neuverpachtung Strandbad-Gaststätte

Sehr geehrter Herr ......,

mit Besorgnis haben wir Berichte über die geplante Neu-Verpachtung der Strandbad-Gaststätte und das Konzept des zukünftigen Betreibers Eichbaum zur Kenntnis genommen. Leider wurde die Bevölkerung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend über diese Pläne informiert, eine Information scheint auch vor der Unterzeichnung des Pachtvertrages nicht geplant zu sein. Die von der Stadt Mannheim unterzeichnete Charta von Aalborg sieht aber in solchen Fällen eine Einbeziehung der Bürger zwingend vor: „Wir werden dafür Sorge tragen, dass alle Bürger und interessierten Gruppen Zugang zu Informationen erhalten und es ihnen möglich ist, an den lokalen Entscheidungsprozessen mitzuwirken.“

Um unserer Sorge Ausdruck zu verleihen, haben wir – regelmäßige und langjährige Strandbad-Besucher (auch der Gastronomie vor Ort) – uns zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen.

Wir beziehen uns in unserer Arbeit nicht nur auf die Charta von Aalborg, sondern in besonderem Maße auch auf das Testament des Stifters Carl Reiß. Dieses Testament hat zwei wichtige Säulen: den Naturschutz und die soziale Komponente der Stiftung.

Beide Säulen scheinen uns durch die – durch die Medien bekannt gewordene – Konzeption für die Strandbad-Gaststätte ins Wanken zu geraten. Dies erläutern wir Ihnen gerne im Folgenden.

Vorab noch eine grundsätzliche Aussage: Die „ Freunde des Strandbads“ sind daran interessiert, dass es weiterhin einen Gastronomiebetrieb in der Strandbad-Gaststätte gibt. Dieser sollte jedoch aufgrund der spezifischen Situation vor Ort nicht über den Rahmen der alten Gastronomie hinausgehen.

Aufgrund der vorgesehenen Konzeption wird wohl ein bedeutender Teil des Strandbad-Geländes quasi „privatisiert“. Ist es richtig, dass − neben der eigentlichen Gaststätte − ein großer Biergarten, die Errichtung von gebührenpflichtigen Grillstationen und das Aufstellen von Strandkörben vorgesehen ist? Diese Bereiche wären dann nicht mehr für alle Bürger kostenfrei zugänglich.

Wie beurteilt Ihre Fraktion die Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch die Ausweitung des Platzangebots (auf 800 Plätze)? Schon jetzt reichen an schönen Sommertagen die Parkplätze am Strandbad für die Erholungssuchenden nicht aus. Was wird Ihre Fraktion unternehmen, um das direkt angrenzende Naturschutzgebiet vor den Schäden durch den zunehmenden Verkehr zu schützen? Sieht die Planung der Eichbaum vor, das Parkplatzgelände zu erweitern, d.h. sind Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet zu befürchten? Würden Sie solchen Maßnahmen zustimmen?

Ist eine Event-Gastronomie mit Großveranstaltungen am Strandbad geplant und wie beurteilen Sie die Auswirkungen auf den Charakter des Strandbads als Ruhe- und Erholungsgebiet für alle Mannheimer Bürger?

Stimmt es, dass die Eichbaum das jetzige Gebäude abreißen will und wie steht Ihre Fraktion zu diesen Plänen? Was unternimmt die Stadt Mannheim derzeit, um die Bausubstanz des Gebäudes zu erhalten?

Ist es richtig, dass die Überlassung des Geländes an den Pächter durch einen Vertrag geregelt werden soll, der eine Erbpacht für die nächsten 60 Jahre vorsieht? Die Stadt Mannheim überließe damit einen Teil des für alle erholungssuchenden Bürger gestifteten Areals an ein privates Unternehmen. Wie beurteilen sie die Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit dem Testament von Carl Reiß?

Unsere Positionen und Forderungen haben wir auf einem Flugblatt zusammengefasst, das diesem Schreiben beiliegt.

Wir bitten Ihre Fraktion zu unseren Fragen und Befürchtungen Stellung zu nehmen. Bitte tragen Sie im Gemeinderat dafür Sorge, dass dieses Thema dort und nicht nur in geheimen Ausschuss-Sitzungen diskutiert wird. Die Bürger sollten in einer öffentlichen Versammlung vor Unterzeichnung des Vertrages in die Diskussion einbezogen werden. Wir fordern die Fraktion auf, eine vorzeitige Unterzeichnung des Vertrages zu verhindern.

Wir erwarten Ihre Stellungnahme – gerne auch per E-Mail an sos@strandbad-mannheim.de – bis spätestens 6. September 2004.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der Freunde des Strandbads
Martina Stamm / Karl-Ludwig Walzel
 

 
23.08.04

 

 

STADT MANNHEIM | Der Oberbürgermeister | Postfach 103051 | 68030 Mannheim

Frau
Isabella Nohe
Kleine Str. 7
68199 Mannheim

23. August 2004

Strandbad-Gastronomie

Sehr geehrte Frau Nohe,

auf Ihr Schreiben, das mir am 06.08.2004 zugegangen ist, habe ich entsprechende Überprüfung des Sachverhalts veranlasst.

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss des Gemeinderates der Stadt Mannheim hat in seiner Sitzung am 13.05.2004 die Abgabe der Strandbadgaststätte an ein mit der Fa. Eichbaum Brauereien AG verbundenes Unternehmen im Erbbaurecht beschlossen.

Dieser Beschlussfassung gingen mehrmonatige Verhandlungen des Fachbereichs Liegenschaften mit dem Investor über die Konditionen des noch abzuschließenden Erbbauvertrages voraus.

Wegen der exponierten Lage des Strandbades im Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiet mit den angrenzenden Naturschutzgebieten "Reißinsel" und "Bei der Silberpappel" wurde der Fachbereich Baurecht und Umweltschutz bereits frühzeitig in diese Vortragsverhandlungen eingebunden. Dies ermöglichte es schon im frühen Stadium der Verhandlungen, alle Interessenten hinsichtlich Ihrer Betreiberkonzepte auf den besonderen Schutz dieser drei Gebiete - auch nach der sog. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - ausdrücklich hinzuweisen.

Auch im Entwurf des Erbbauvertrages wird selbstverständlich auf die daraus resultierenden speziellen öffentlich-rechtlichen Genehmigungserfordernisse vor geplanten Veränderungen des Gebäudes oder der Außenanlagen auf der Erbbaufläche hingewiesen.

Die einzelnen, für die Sanierung der Strandbadgaststätte und für die Aufstellung einer Betriebskonzeption relevanten Fragestellungen - inklusive der Belange des Naturschutzes und der Verkehrsplanung - werden in einem noch durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren abgeprüft und abgearbeitet.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Verfahren eine einvernehmliche Lösung im Sinne das Naturschutzes, der Erholungssuchenden und den Interessen des Betreibers gefunden wird. Für die Übergangsphase bis zum Abschluss des durchzuführenden Zulassungsverfahrens wurde für den Betrieb eines Biergartens eine Zulassung nach naturschutz-, wasser- und baurechtlichen Bestimmungen erteilt.

Durch Nebenbestimmungen, wie z.B. Festlegung der zulässigen Bestuhlungsfläche, Verbot der Musikbeschallung im Außenbereich und Verbot insektenschädlicher Leuchtkörper, wird eine gastronomische Grundversorgung bis zur endgültigen Entscheidung ermöglicht, die den Belangen dieses sensiblen Gebietes Rechnung trägt.

Die Größe der Erbbauflüche orientiert sich an der Größe der Mietfläche des damaligen Gaststättenpächters, so dass sich die Fläche für die Erholungssuchenden nicht verringern wird. Ein ungehinderter Zugang der Allgemeinheit zum Strandbadgelände bleibt nach wie vor gewährleistet. Die Prüfung das Testaments von Dr. h. c. Carl und Anna Reiß ergab, dass die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Strandbadgaststättenbereich nicht dem Willen der Testatoren widerspricht und daher nicht ausgeschlossen ist.

ihre Frage nach der Miteinbeziehung und Information der Öffentlichkeit kann ich dahingehend beantworten, dass der Bezirksbeirat Neckarau über alle in diesem Zusammenhang relevanten Details informiert wurde. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen nicht alle vertraglichen Einzelheiten veröffentlicht worden können.

Die Stadt Mannheim, wie auch der künftige Betreiber sind sich der Sensibilität dieses für zahlreiche Mannheimerinnen und Mannheimer bedeutsamen Naherholungsgebietes bewusst. Ich kann Ihnen versichern, dass bei der Planung und Realisierung der Umgestaltung das gastronomischen Bereichs am Strandbad alles Mögliche getan wird, um die ökologische Balance aufrecht zu erhalten und den Interessen Aller gerecht zu worden.

Mit freundlichen Grüßen
I.V.
 
Dr. Egger
Erster Bürgermeister
 


   
Brief an den Oberbürgermeister

Isabella Nohe
68199 Mannheim,
Kleine Str. 7

4. August 2004

An den Oberbürgermeister
der Stadt Mannheim
Herrn Gerhard Widder

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Entsetzen haben meine Familie und ich von den Ausbau-Plänen der Stadt und der Eichbaum-Brauerei am Strandbad in Neckarau erfahren. Es soll offenbar der Eichbaum ein Erbpachtrecht für Jahrzehnte eingeräumt werden, was bedeuten würde, daß diese ein Verfügungsrecht über das (ganze?) Strandbadgelände eingeräumt bekommt.

Nach unserem Verständnis steht dieses Vorgehen in direktem Gegensatz zu dem Willen des Konsul Reiss. Die Reiss-Insel und das Strandbad sind Eigentum der Bürger der Stadt Mannheim, ein kostenloser Zugang ist testamentarisch festgelegt, sowie der Verpflichtung zum Erhalt der Insel als Naturschutzgebiet. Die Pläne der Eichbaum, so sie denn scheibchenweise ans Tageslicht kommen, sind damit in keiner Weise vereinbar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier ein erheblich vergrößertes Gebäude, ein riesiger Biergarten, Grillanlagen und Strandkorbparade geplant sind, was den Ausbau des Parkplatzes (gegen Entgelt??) logischerweise nach sich ziehen muß.

Zudem erscheint uns eine Vergabe eines Grundstücksteils per Erbpacht durch die Stadt Mannheim bei den vorgegebenen testamentarischen Bedingungen rechtlich als gar nicht möglich.

Es befremdet zudem sehr, daß der Gemeinderat, gewählt zum Wohl der Bürger der Stadt zu agieren, hier zum Wohl eines Wirtschaftsbetriebes gegen den ausdrücklichen Willen der Bevölkerung und ohne diese überhaupt sachlich zu informieren Entscheidungen trifft, die hoffentlich juristisch nicht haltbar sind. Es befremdet weiter, dass die Entscheidungsträger der Stadt Mannheim der Diskussion mit der Bevölkerung offensichtlich und ganz sicher mit Absicht aus dem Weg gegangen sind und weiter gehen wollen. Schon allein der Gedanke an die zusätzliche Verkehrsbelastung (die rollenden Diskos am Wochenende sind jetzt schon unerträglich!) lässt einem die Haare zu Berg stehen! Das Strandbad und die Reissinsel sowie die darum liegenden schützenswerten Gebiete sollten und sollen der Erholung der Bevölkerung dienen und nicht dem Ärgernis, schon gar nicht dem Profit Einzelner oder eines Unternehmens.

Die Aussage eines Mitarbeiters vom Baurechtsamt, schon vor einigen Tagen (also vor einem evtl. Vertragsabschluß mit Eichbaum) getätigt, ist erschreckend: „Die Eichbaum hat am Strandbad das Hausrecht !“ (bezogen auf einen „Informationstermin“ am Strandbad mit dem drohenden Hinweis, Demonstrationen gefälligst zu unterlassen). Diesem Mitarbeiter mögen Sie bitte mitteilen, dass das Hausrecht am Strandbadgelände von den Bürgern Mannheims ausgeübt wird! Ein solcher vorauseilender Gehorsam ist völlig unnötig, wirft aber ein bezeichnendes Bild darauf, wie die Verhandlungen mit Eichbaum abgelaufen sein mögen.

Es ist im übrigen bei einer solchen Einstellung absehbar, dass die geplanten „Großevents“, die angeblich im einzelnen von demselben Amt genehmigt werden sollen, mit dem gleichen vorauseilenden Gehorsam bedient werden.

Nur am Rande sei erwähnt, dass es ein legales Mittel der Demokratie ist, Meinungen öffentlich kund zu tun, zumal in diesem Fall - leider - durch das Verhalten der Stadtverwaltung gar keine andere Möglichkeit geblieben ist. Hier werden Entscheidungen hinter dem Rücken Betroffener gefällt, die uns als Anwohner, Freunde des Strandbads, Naturliebhabern, Erholungsuchende ... angeht. Das Vorgehen der Stadtverwaltung ist ganz ausgesprochen schlechter Stil und wird unsere Verdrossenheit noch steigern.

Daß auch das Ansehen der Eichbaum-Brauerei unter diesen Gegebenheiten nicht gerade gefördert wird, sollte Ihnen - besonders aber den Verantwortlichen der Brauerei - auch klar sein.

Warum wurden die Bürger nicht informiert ? Warum wurden wir nicht gefragt ?
Warum werden die Aussagen von Experten in den Wind geschlagen ( zudem Umweltschützer, BUND usw). ?

Nun bleibt noch die Frage: cui bono? Was haben wir, was die Stadt von diesem Deal ? Können Sie uns eine einzige vernünftige Erklärung zu all diesen Fragen geben ?

Wir werden uns jedenfalls mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen diesen Wahnsinn zur Wehr setzen !!

gez.
Isabella Nohe
 

 
04 .08 .04