An das
Regierungspräsidium Karlsruhe
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76131 Karlsruhe

 
per Einschreiben / Rückschein

Mannheim, 17. 08. 2004

 

Betr.: Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Verantwortliche der
Stadtverwaltung Mannheim in Sachen Strandbadkonzept

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Funktion als übergeordnete Aufsichtsbehörde für die Stadtverwaltung Mannheim muss ich Sie namens des Vorstandes der Lokalen Agenda 21 MA-Neckarau e. V. darauf aufmerksam machen, dass die derzeit stattfindenden oder stattgefundenen Verhandlungen um einen Erbpachtvertrag mit der Fa. Eichbaum Brauerei AG, Mannheim,

rechtswidrig

zu sein scheinen.

Das von unserer Seite gesichtete und ausgewertete Vermächtnis des Stifters Carl Reiß scheint ganz deutlich fest zu legen, dass das von ihm an die Stadt Mannheim übertragene Gelände, wozu auch das Strandbad gehört, den Mannheimer BürgerInnen kostenlos zur Verfügung zu stellen ist. Es hat naturbelassen zu bleiben und darf nur in ganz wenigen, genau bezeichneten Ausnahmefällen anderweitig genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung im geplanten Ausmaß und somit die Privatisierung von Gemeinflächen ist sicherlich nicht im Sinne von Konsul Reiß.

Unserer Rechtsauffassung nach kommen § 2194 Satz 2 BGB und § 4 AGBGBBW zum Tragen, was die Vollziehung von Auflagen, erteilt durch Carl Reiß, anbelangt. Gegen diese Auflagen wird durch den Bau einer Erlebnisgastronomie auf dem Gelände des Strandbades mit ca. 800 Sitzplätzen verstoßen, wenn die Stadt Mannheim nun sowohl im Rahmen eines zivilrechtlichen Erbpachtvertrages als auch durch die Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung und Gaststättenkonzession an die Eichbaum-Brauereien ein solches Vorhaben genehmigt.

Bitte verstehen Sie dieses Schreiben als

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde

gegen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Mannheim, welche bei zumutbarer gewissenhafter Kenntnis und Beachtung des gegebenen Rechtsrahmens in Form des Vermächtnisses keine Abstimmungen in Fachausschüssen hätten zulassen dürfen, welche den durch Carl Reiß bestimmten Rahmen sprengen.

In Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde werden Sie gebeten, die Aussetzung der Verhandlungen mit der Fa. Eichbaum Brauerei AG bis zur nötigenfalls endgültigen rechtlichen Klärung zu veranlassen, bevor Schaden entsteht.

Ein sinngemäß gleich lautendes Schreiben wird als

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde
bei Herrn Oberbürgermeister Gerhard Widder

gegen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Mannheim weitergereicht.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.
Bernd Landmann
- Vorsitzender -

 

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